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   VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08   

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VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08 (https://dejure.org/2009,23950)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.2009 - 8 K 1686/08 (https://dejure.org/2009,23950)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 8 K 1686/08 (https://dejure.org/2009,23950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners ohne Kinder beim Fehlen einer vorwiegend gemeinsam benutzten Wohnung der Eheleute

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Haupwohnung eines verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Einwohners bei Vorliegen einer vorwiegend gemeinsam genutzten Wohnung der Eheleute

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08
    Zur Hauptwohnung beider Eheleute wird eine gemeinsame Wohnung dennoch erst dann, wenn sie auch vorwiegend gemeinsam benutzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12/01 -, NJW 2002, 2579).

    Mit dem gesetzlichen Anliegen einer raschen und zuverlässigen Bestimmung der Hauptwohnung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn diese zusätzlich von der Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen abhinge (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2002, a.a.O.).

    Auf die - nach § 12 Abs. 2 Satz 6 MRRG bzw. § 17 Abs. 2 Satz 6 MRRG auch für verheiratete Einwohner geltende - Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 5 MRRG bzw. § 17 Abs. 2 Satz 5 MG ist vielmehr nur dann zurückzugreifen, wenn sich nicht hinreichend sicher bestimmen lässt, welche von mehreren Wohnungen von den Eheleuten gemeinsam vorwiegend benutzt wird (BVerwG, Urt. v. 20.03.2002, a.a.O.); die vorwiegend benutze Wohnung ist - nur - in Zweifelsfällen dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Eheleute liegt.

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08
    Diese Vorschrift, nach der sich bei verheirateten Einwohnern die Hauptwohnung abweichend von der Maßgeblichkeit der eigenen vorwiegenden Benutzung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MG ergibt, gilt entgegen der vom Regierungspräsidium ... vertretenen Auffassung auch für Ehepaare ohne Kinder (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, mit dem das im Widerspruchsbescheid zitierte Urteil des VGH Bad.-Württ. v. 29.10.1998, a.a.O., aufgehoben wurde).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG, allerdings in typisierender Weise, an den - durch die eheliche Lebensgemeinschaft begründeten - Schwerpunkt der Lebensbeziehungen anknüpft und der Gesetzgeber sich erkennbar vom Erscheinungsbild derjenigen hat leiten lassen, die aus beruflichen Gründen werktags vorwiegend die Wohnung in einer anderen Gemeinde nutzen, für die aber die gemeinsame Wohnung mit dem Ehegatten den Lebensmittelpunkt bildet (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 04.05.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08
    Vielmehr ging der (Bundes-)Gesetzgeber davon aus, dass die Hauptwohnung nach objektiven Merkmalen festgelegt und die ursprünglich bestehende Wahlmöglichkeit des Einwohners ausgeschlossen werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1991 - 1 C 24/90 -, BVerwGE 89, 110, unter Hinweis auf S. 20 bzw. S. 30 ff. der BT-Drucks. 8/3825 vom 19.03.1980).

    Bei der danach auch bei einem verheirateten Einwohner in erster Linie anzustellende quantitativen Betrachtung ist eine Gegenüberstellung der Nutzungszeiten geboten, wobei sich die vorwiegende Benutzung nicht nach dem Aufenthalt in der Wohnung selbst bestimmt, sondern nach dem Aufenthalt an dem Ort, in dem die Wohnung liegt (BVerwG, Urt. v.15.10.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97

    Feststellung des Hauptwohnsitzes nach Melderecht im Falle eines kinderlosen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08
    Mit der Anfechtungsklage ist die Beseitigung dieses Bescheids und damit zugleich die Feststellung zu erstreiten, dass er rechtswidrig war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.10.1998 - 1 S 2348/97 -, DVBl. 1999, 146, m.w.N.).

    Diese Vorschrift, nach der sich bei verheirateten Einwohnern die Hauptwohnung abweichend von der Maßgeblichkeit der eigenen vorwiegenden Benutzung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MG ergibt, gilt entgegen der vom Regierungspräsidium ... vertretenen Auffassung auch für Ehepaare ohne Kinder (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, mit dem das im Widerspruchsbescheid zitierte Urteil des VGH Bad.-Württ. v. 29.10.1998, a.a.O., aufgehoben wurde).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93

    Feststellung der Hauptwohnung durch Meldebehörde: zur vorwiegenden Benutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08
    Der Verwaltungsakt, der grundsätzlich auch für die Folgejahre gilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.1994 - 1 S 2869/93 -, Juris), hat sich auch nicht erledigt.

    Die Beklagte hat nach den Angaben des Klägers - zunächst auch zur beabsichtigten Dauer seines Aufenthalts (vgl. Belz, a.a.O., § 17 Rn 20 m.w.N.) - zu Recht im Rahmen einer Prognoseentscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.1994, a.a.O.) festgestellt, dass die Wohnung in ... seit dem 15.11.2007 melderechtlich seine Hauptwohnung ist, weil er diese vorwiegend benutzt und seine Wohnung in ... nicht als von ihm und seiner Ehefrau vorwiegend gemeinsam benutzte Wohnung anzusehen ist.

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